Arbeitsvermittler, Coaches und mehr

wir unterstützen Sie auf dem Weg zur beruflichen Veränderung

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Private Arbeitsvermittlung

Willkommen im PAV-Bereich

Unter dem Eindruck ständig steigender Arbeitslosenzahlen wurde 1994 das Vermittlungsmonopol der damals noch Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben. Der private Arbeitsvermittler (PAV) ist mittlerweile als eine der wesentlichen Säulen im Kampf um die Arbeitslosigkeit sogar in das Sozialgesetzbuch III aufgenommen worden.

Seitdem hat der Arbeitsuchende die freie Entscheidung, ob er sich von der staatlichen oder der gewerblichen, sogenannten "Privaten Arbeitsvermittlung" in Arbeit bringen lässt.

Da der PAV nicht beteiligt ist, Daten für statistische Auswertungen oder Aufzeichnungen über eventuelle Fehlverhalten der Arbeitsuchenden zu dokumentieren, kann er die gesamte zur Verfügung stehende Arbeitszeit zur Akquise und Vermittlung einsetzen.

Die Honorierung des PAV geschieht ausschließlich im Erfolgsfalle, insofern besteht für ihn also kein Interesse, viele Arbeitsuchende in ellenlange Listen einzutragen, sondern einzig und allein, diese auch umgehend zu vermitteln.

Da der Staat davon ausgeht, dass diese Leistung mit dem Vermittlungsziel der Agentur für Arbeit in Einklang steht, ist im SGB III auch ausdrücklich die Honorierung über den Vermittlungsgutschein (VGS) beschrieben, den die meisten Arbeitsuchenden bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen können.

Mittlerweile haben auch die ARGEN und Optionskommunen die nützliche Zusammenarbeit mit den PAVen erkannt und beteiligen sich an diesem Erfolgskonzept - ohne dass sie hierzu rechtlich verpflichtet sind - durch Ausgabe des Vermittlungsgutscheins an ihre Arbeitsuchenden, soweit diese auch danach fragen.

Mit diesem Gutschein können Arbeitsuchende hochwertige Vermittlungsarbeit sozusagen zum Nulltarif bekommen - im Erfolgsfall legen sie dann einfach diesen statt ihres Geldes auf den Tisch und der Aussteller des VGS übernimmt die Kosten.

Eine bis vor kurzem hier durchgeführte (nichtrepräsentative) Umfrage ergab, dass nur 15,9 % der Arbeitsuchenden von ihrer Sachbearbeitung auf die Möglichkeit des Vermittlungsgutscheins hingewiesen wurden, vergessen Sie also nicht, von sich aus nachzufragen.