"Was darf ich denn dazu verdienen...?"

Diese Frage wird immer wieder an mich gestellt und meine Antwort ist stets die gleiche: "So viel, wie Sie können..."
"Nein, " bekomme ich die Frage dann konkretisiert, "ich meine: Was darf ich dazu verdienen, ohne dass ich mein Hartz IV gekürzt bekomme?"
Hier schlage ich vor, dass Sie sich erst einmal den § 1 SGB II, Absatz 1 Satz 1 anschauen. Hier steht:
Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,...
Eine Arbeitsuchende fragte mich um Rat - sie wollte einen 400-Euro-Job annehmen, damit sie zumindest wieder einen Fuß im Arbeitsmarkt hat.
In ihrem Auftrag fragte ich bei der zuständigen Leistungsabteilung ihrer ARGE nach und bekam folgende Erklärung:
100 Euro darf sie als Freibetrag hinzuverdienen, darüber hinaus 20 % des diese 100 Euro überschreitenden Betrages als pauschalierte Werbungskosten.
Im Falle der 400 Euro also wird folgende Rechnung aufgemacht:
400 Euro - 100 Euro = 300 Euro, davon 20 % = 60 Euro.
Diese zu den 100 Euro addiert ergibt somit 160 Euro als Freibetrag, die restlichen 240 Euro werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Dies schien mir fair zu sein, zumal es dem Anspruch des § 1 SGB II entspricht - der Umfang der Hilfebedürftigkeit wird tatsächlich verringert.
Etwas irritierte mich der Begriff der pauschalierten Werbungskosten. Da ich den konkreten Fall einschätzen konnte (sie hätte für die Aufnahme dieser Stelle eine Monatskarte für Bus und Bahn benötigt, die Kosten belaufen sich tatsächlich auf 210 Euro).
Meiner Annahme, dass der Nachweis von konkreten Werbungskosten der Vorrang vor dem pauschalen Abzug zu geben sei, hätte folgendes Ergebnis gebracht:
400 Euro - 100 Euro Freibetrag = 300 Euro, davon 210 Euro nachgewiesene Werbungkosten abgezogen verbleiben 90 Euro Reduzierung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit.
Hiermit hätte sie sich zwar schlechter gestellt als diejenigen, die die Werbungskostenpauschale gar nicht ausgeben und somit als Zusatzertrag haben - sie war mit diesen 100 Euro als Einstieg in die Arbeitswelt durchaus einverstanden.
Meine diesbezügliche Anfrage bei der zuständigen Leistungsabteilung ihrer ARGE brachte folgendes Ergebnis:
Sie darf 100 Euro plus 60 Euro hinzuverdienen, die restlichen 240 Euro bekommt sie angerechnet
Meinen Einwand, dass sie somit 160 Euro bekäme, um damit die Kosten von 210 Euro zu bezahlen - also 50 Euro ihrer Grundsicherung bringen muss, um arbeiten zu können, bestätigte mir die Sachbearbeiterin.
So unverständlich diese Interpretation des § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen und § 30 SGB II Freibeträge bei Erwerbstätigkeit ist, scheint sich diese doch im Rahmen des Gesetzes zu bewegen.
Mittlerweile erlebte ich, dass ein anderer Sachbearbeiter dieser ARGE sehr wohl bereit war, nachgewiesene Fahrtkostenerstattungen neutral zu den Einnahmen zu betrachten - fragen Sie also konkret nach, bevor Sie sich die Chance auf einen (zuerst einmal begrenzten 400-Euro-) Job nicht nutzen.
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Hinzuverdienst 400-Euro-Job