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Erweiterung Suchdatenbank

Adalbert Jablonski Arbeitweg.de

Liebe Besucher von arbeitweg.de, wir möchten Ihnen eine Modifizierung mitteilen:

Wir haben die Suchmöglichkeiten unserer Datenbank erweitert, Sie können jetzt im Rahmen der Suche nach Personal-Profis jetzt bei den Privaten Arbeitsvermittlern ausschließlich die Anbieter anzeigen lassen, die eine eigene Stellenbörse veröffentlichen, um sich schon einmal auf das Gespräch vorzubereiten.

Hierbei achten Sie bitte auf die neue Eingabemöglichkeit, wie unten angezeigt.

Bitte, haben sie mit dieser Funktion noch etwas Geduld, wir holen uns die entsprechenden Angaben der Partnerunternehmen gerade ein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Adalbert Jablonski

 

Auflistung aller Privaten Arbeitsvermittler

Vermittlungsgutschein - professionelle Unterstützung zum Nulltarif...

Ihre Vermittlungsbemühungen haben bisher nicht zum Erfolg geführt, obwohl Sie sich alle erdenkliche Mühe gegeben haben?

Auch wenn es Sie nicht tröstet - das ist völlig normal. Bei den wenigen veröffentlichen Stellen stehen Sie nicht selten mit 100 bis 200 anderen Bewerbern in Konkurrenz, der Arbeitgeber braucht aber möglicherweise nur eine Person - die Statistik arbeitet hier also gegen Sie.

Private Arbeitsvermittler (PAV) können hier genau die Lösung für Ihr Problem sein:

Die kennen ihren Arbeitsmarkt und die potenziellen Arbeitgeber (Inhaber und Personalverantwortliche) meist sogar persönlich.

Arbeitgeber, die sich gerne das Schalten kostspieliger Anzeigen und das langwierige Aussortieren stapelweiser Bewerbungen ersparen möchten, teilen offene Stellen zuerst einmal ihren Gesprächspartnern mit. Somit erfahren diese frühzeitig aus erster Hand alles über die offenen Stellen und benötigen jetzt nur noch Ihre Bewerbungsunterlagen, um Sie "in´s Gespräch zu bringen".

Genau so hat sich der Gesetzgeber die Unterstützung gedacht und zur Bezahlung dieser Dienstleistung den Vermittlungsgutschein erfunden:

Nicht Sie, sondern die Agentur für Arbeit bzw. die ARGEn oder Optionskommunen bezahlen für Sie durch die Herausgabe eines Vermittlungsgutscheins, der von den Arbeitsvermittlern genau so gerne wie Bargeld entgegengenommen wird.

Wikipedia schreibt dazu: Nur beim Vermittlungsgutschein gelang es privaten Anbietern besser als den Arbeitsagenturen, Arbeitssuchende in Jobs zu bringen... (klicken Sie hier für den gesamten Text)

Wir haben für Sie eine Suchdatenbank etabliert, in der Sie direkt den Zugang zu Ihrer Privaten Arbeitsvermittlung finden. Die informiert Sie gerne darüber, was Sie unternehmen müssen, um in den Genuss eines Vermittlungsgutscheins zu kommen und Sie sollten wissen: Die meisten Arbeitsuchenden haben Anspruch darauf!

Auch wenn Sie keinen Vermittlungsgutschein haben - die Unterstützung durch PAV rechnet sich trotzdem.

Wir heißen Sie auf unserer Suchplattform herzlich willkommen und wünschen Ihnen und Ihren PAV viel Erfolg, damit Ihr langes Warten endlich bald vorbei ist.

Adalbert Jablonski

 

 

Private oder Staatliche Arbeitsvermittlung - wer ist besser?

Diese Frage ist so nicht zulässig!

Die Agentur für Arbeit besteht überwiegend aus fähigen Mitarbeitern, ihre Arbeitsvermittler sind erfahren und größtenteils sehr motiviert.

Das Problem, was den Unterschied zumindest so erscheinen lässt, ist die Überforderung der Mitarbeiter mit administrativen Aufgaben. Der Gesetzgeber fordert eine Menge, im Sinne der Arbeitsvermittlung unproduktiver Arbeiten: Das Sammeln und Liefern von Daten für die Statistiken, das Prüfen des Einhaltens von zeitlichen und sachlichen Forderungen des SGB III und Last but not Least das Aussprechen von Strafen für Fehlverhalten.

Der Gesetzgeber hat dieses Dilemma erkannt und stellt seinen Vermittlern die Aufgabe, zurzeit spätestens nach 8 Wochen, ab Januar 2011 sogar spätestens nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit seine Kunden wieder in Arbeit zu bringen.

Für die Kunden der ARGEn und Optionskommunen ist dies als eine Kannbestimmung eingeführt worden, fragen Sie also Ihren Fallmanager, er kann Ihnen einen Vermittlungsgutschein ausstellen.

Der Grund, warum der Gesetzgeber diesen eingeführt hat: Gelingt der Arbeitsagentur (ARGE oder Optionskommune) die Vermittlung in dieser Zeit nicht, z. B. weil die vermittlungsfremden administrativen Arbeiten einfach Überhand nehmen, soll der Arbeitsuchende darunter keinen Schaden nehmen. Er darf sich in diesem Fall auf Kosten seiner Arbeitsverwaltung mit diesem Gutschein für ihn kostenlos der Hilfe eines Privaten Arbeitsvermittlers bedienen.

Dieser wiederum ist komplett von den administratien Arbeiiten des SGB III freigestellt, seine im Gesetz definierte Aufgabe beschränkt sich allein auf das bloße Vermitteln.

Insofern hat der Gesetzgeber auf die geänderten Anforderungen folgerichtig reagiert - die Staatliche und die Private Arbeitsvermittlung arbeitet also nicht gegen- sondern miteinander im Sinne eines funktionierenden Arbeitsmarktes.